Da eine intensive Form der Beteiligung von Bewohnern zu den Kernanliegen des Programms Soziale Stadt gehört und diese auch nach Ende des Programms fortgesetzt werden sollte, macht die Stadtteilkonferenz einen Verfahrensvorschlag, der mit dem Sanierungsbeirat, der lokalen Politik und dann mit Politik, Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig abgestimmt und auf den Weg gebracht werden soll.
Beteiligung braucht ein Gremium im Stadtteil – Vorschlag zur Diskussion
Die SK Süd schlägt vor, einen „Stadtteilausschuss“ zu bilden.
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus 3 Vertreterinnen/ Vertretern aus dem Bezirksrat 310 3 Bürgermitglieder oder lokale Gewerbetreibende, entsandt durch den Bezirksrat auf Vorschlag der Stadtteilkonferenz  3 Vertreterinnen/ Vertreter von Einrichtungen des Stadtteils entsandt von Stadtteilkonferenz. Um das Gremium arbeitsfähig zu erhalten, gibt es für jedes Mitglied eine Vertretung, die im Verhinderungsfall im Stadtteilausschuss mitwirkt
Das Gremium ist zuständig für/ beschäftigt sich mit Fragen und Anliegen, die den Bereich des Stadtbezirks 310 betreffen.
Der Ausschuss wählt eine/n Vorsitzende/n und eine Stellvertretung – eine der beiden Positionen muss von einem Bezirksratsmitglied besetzt werden.
Die Geschäftsführung des Gremiums – Einladungen/ Protokolle/ Vorbereitung von Vorlagen/ Vorbereitung von Sitzungsterminen/ Protokolle und Schriftverkehr – wird (in der Übergangsphase der Sozialen Stadt) durch das Stadtteilbüro, im Anschluss durch ein noch zu definierendes Stadtteilmanagement, das ausdrücklich für den gesamten Bereich des Bezirks 310 tätig ist, wahrgenommen. Neben diesen administrativen Aufgaben sollte besonderer Wert auf eine aktivierende Arbeit für den gesamten Stadtteil gelegt werden. Aktivitäten von Bewohnerinnen und Bewohnern sollten unterstützt und verstärkt werden.
Der Ausschuss tagt ¼ jährlich
Die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich und finden in geeigneten Räumen des Stadtteils statt – Einladungen und Protokolle werden in der Neuen Westpost veröffentlicht.  
Der Ausschuss behandelt Themen, die vom Bezirksrat, der Stadtteilkonferenz, von Bewohnern und Gewerbetreibenden eingebracht werden. Bewohner können Gegenstände zur Behandlung vor den Sitzungen über Mitglieder des Ausschusses, telefonische oder schriftliche Eingaben an einem „bekannten und benannten Ort“ einbringen.
Themen werden öffentlich im Ausschuss behandelt, Gäste erhalten durch den Vorsitz das Wort zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und können an Beratungen mitwirken. Die/ der Vorsitzende schließt nach angemessener Zeit die Redeliste. Eine Abstimmung über Anträge und Empfehlungen findet durch die Ausschussmitglieder statt.
Entscheidungen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, werden an Bezirksrat/ Ausschüsse oder den Rat der Stadt weitergegeben oder den zuständigen Verwaltungsabteilungen zugeleitet, dort behandelt und beschlossen.
Das Gremium berät über und verabschiedet Empfehlungen zu  • aktuellen Anliegen von Bewohnern des Stadtteils • Planungsvorhaben des Stadtbezirks/ der Stadtverwaltung, die den Stadtteil betreffen • Eingaben und Anregungen aus dem Plenum und den Arbeitsgruppen der Stadtteilkonferenz  • Vergabe von Mitteln aus einem einzurichtenden Stadtteilfonds (ggf. muss dafür eine separate Satzung erarbeitet werden). • … • …
Um Beteiligung im Stadtteil zu stärken und Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen, tagt die Stadtteilkonferenz zukünftig – ebenfalls mit öffentlichen Einladungen mind. 2x im Jahr zu Abendzeiten, damit Bewohner sich besser einbringen können. Diese Abendsitzungen sollen einen thematischen Schwerpunkt haben.
Die Einrichtung und Arbeit eines solchen Gremiums/ Stadtteilauschusses ist Neuland in der Stadt Braunschweig. Die Erprobung eines solchen Projektes wird von der Stadtteilkonferenz dringend als eine bürgernahe Form der Beteiligung empfohlen.   Es sollte eine Erprobungsphase vereinbart werden, nach deren Abschluss eine Auswertung und Sichtung der Erfahrungen erfolgt. Bei einer positiven Bewertung schlägt sie Stadtteilkonferenz vor, solche Gremien nach und nach in anderen Stadtteilen einzurichten, insbesondere in denen mit besonderem Förder- und Entwicklungsbedarf.
Zur Umsetzung eines solchen Konzeptes ist es erforderlich, dass es gesicherte Bedingungen für den Fortbestand der Stadtteilzeitung Neue Westpost gibt und dass im städtischen Haushalt Mittel (in zu beratender Höhe – € 1,00 pro Bewohner im Gebiet ??) für einen Stadtteilfonds bereitgestellt werden.
Dieser Entwurf ist nicht als fertiges Ergebnis anzusehen, sondern sollte im Beratungsprozess mit den Gremien des Stadtteils fortgeschrieben bzw. einvernehmlich verändert werden können.
Nach allgemeiner Zustimmung muss noch eine Geschäftsordnung für den Stadtteilauschuss erarbeitet werden.
Beratungen über diesen Vorschlag sollten geführt werden mit Sanierungsbeirat/ Bezirksrat/ Ratsfraktionen/ Fachverwaltung/ Dezernenten.
 
Braunschweig 8. Januar    Hans Junge, Michael Lehmann, Ulli Böß