Zum 01. 01. 2023 tritt die Reform des Wohngeldes -vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – in Kraft.
Steigende Mieten und Heizkosten haben die Bundesregierung veranlaßt, eine Ausweitung der Leistungen erzielen zu wollen. Die Anzahl der Leistungsbezieher als auch die Höhe der Leistungen sollen angepaßt werden.

Dazu werden die Einflussgrößen wie
(Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort) angepaßt. Neben der vereinbarten Miete und den kalten Nebenkosten wird eine dauerhafte Heizkosten-und Klimakomponente eingeführt. Die Eckpunkte der Reform können im Internet auf der  Seite des BM Bau eingesehen werden.
Wohngeld gibt es ab dem Monat
der Antragstellung. Anträge sind in Braunschweig bei der Bürgerberatung im Rathaus erhältlich.

Die Sozial
beratung im Quartierszentrum in der Hugo-Luther-Str. 60A steht ab dem 24.01.2023 wieder regelmäßig Dienstags von 14 – 16 Uhr zur Verfügung.

Hans Junge